Zentrum für Gesundheitsrecht

Das Zentrum für Gesundheitsrecht (ZfGR) an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der CAU wurde im November 2020 eingerichtet. Es dient als Plattform zur Bündelung der Aktivitäten der Lehrstühle, die sich in Forschung und Lehre mit Fragen des Gesundheitsrechts befassen.

Gesundheitsrecht ist eine facettenreiche Querschnittsmaterie, die in alle drei traditionellen Fachsäulen der Rechtswissenschaft – Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht – ausgreift. Es ist dabei ein Feld von gleichermaßen rechtspraktischer, gesellschaftlicher und politischer Bedeutung und steter Aktualität. An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der CAU hat das Gesundheitsrecht seit langem einen großen Stellenwert, der sich in Form eines eigenen Schwerpunktbereiches auch in der Ausbildung widerspiegelt. Mit der Bündelung im ZfGR wird dieses Profil weiter ausgebaut.

Das ZfGR soll insbesondere

  • gemeinsame Aktivitäten im Bereich von Forschung, Lehre und Nachwuchsförderung stärken, u.a. durch regelmäßige Vortragsveranstaltungen und ein gemeinsames Doktorandenkolloquium;
  • die Vernetzung mit anderen Bereichen gesundheitsbezogener Forschung an der Universität Kiel fördern;
  • als Kooperations- und Ansprechpartner für andere gesundheitsbezogene Akteure/Akteurinnen und Einrichtungen innerhalb und außerhalb der Universität dienen.

Um diese Zwecke zu fördern, gibt das ZfGR eine eigene Schriftenreihe "Abhandlungen zum Medizin- und Gesundheitsrecht" heraus, in der insbesondere herausragende Dissertationen aus dem Bereich des Gesundheitsrechts veröffentlicht werden. Zudem verleiht das ZfGR seit 2022 jährlich einen Preis für hervorragende wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet des Gesundheitsrechts.

Zum Statut des ZfGR (pdf)

 

Veranstaltungen

Referentin: Bente Brandt

Das Zentrum für Gesundheitsrecht richtet in Kooperation mit dem Arbeitsbereich für Medizinethik, dem Gustav-Radbruch-Netzwerk vom 11.01.2023 bis zum…

Mit über hundert geladenen Gästen aus allen Bereichen des Gesundheitssektors und der Universität wurde am 29.04.2022 die Gründung des Zentrums…

Vom 18.01.2022 bis zum 10.03.2022 veranstaltete das Zentrum für Gesundheitsrecht eine Ringvorlesung zu "Grenzfelder in der Praxis des assistierten…

Beteiligte

Prof. Dr. Graf von Kielmansegg

Prof. Graf von Kielmansegg ist Sprecher des Zentrums für Gesundheitsrecht.

Seit dem 1.8.2014 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Medizinrecht an der Christian-Albrechts-Universität Kiel. Zudem ist er Koordinator der Ausbildung im Schwerpunktbereich Gesundheitsrecht und dort auch verantwortlich für die Lehre in den öffentlich-rechtlichen Teilgebieten des Gesundheitsrechts (Sozialrecht, ärztliches Berufsrecht, Arzneimittelrecht). Sein medizinrechtlicher Forschungsschwerpunkt liegt im Recht der klinischen Forschung, insbesondere der klinischen Arzneimittelprüfung und der Biobanken.

Prof. Graf Kielmansegg ist seit 2014 Mitglied im Vorstand des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland sowie stellvertretendes juristisches Mitglied der Ethik-Kommission an der Medizinischen Fakultät der CAU.

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Prof. Dr. iur. Andreas Hoyer

Prof. Hoyer vertritt innerhalb des Zentrums für Gesundheitsrecht sowie innerhalb des Schwerpunktbereichs Gesundheitsrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Kiel den Fachbereich Gesundheitsstrafrecht.

Seit dem 1.4.2002 ist er Inhaber eines Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Zudem ist er seit 2012 strafrechtlicher Mitautor des derzeit in 3. Auflage vorliegenden Lehrbuchs zum Gesundheitsrecht, herausgegeben von Igl/Welti, sowie stellvertretendes juristisches Mitglied der Ethik-Kommission an der Medizinischen Fakultät der CAU.

Seine medizinrechtlichen Forschungsschwerpunkte beziehen sich auf den Embryonenschutz, Organtransplantation und allokation sowie die Sterbehilfeproblematik, jeweils auch in medizinethischer Hinsicht.

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RiOLG Prof. Dr. Saskia Lettmaier, B.A. (Oxford), LL.M., S.J.D. (Harvard)

Saskia Lettmaier ist seit dem 1.5.2016 Professorin für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Kiel. Ihr Forschungsschwerpunkt liegt auf dem Bürgerlichen Recht, insbesondere dem Familien- und Erbrecht in historischer, rechtsvergleichender, internationalprivatrechtlicher und interdisziplinärer Perspektive. Als Forschungsfelder mit medizinrechtlichem Bezug behandelt sie Fragen der assistierten Reproduktion und der gesundheitsrechtlichen Entscheidungsbefugnisse Minderjähriger.

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RiOLG Prof. Dr. Rudolf Meyer-Pritzl

Rudolf Meyer-Pritzl ist seit dem 1.4.2002 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Römisches Recht, Europäische Privatrechtsgeschichte der Neuzeit und Rechtsvergleichung an der Christiana Albertina. Daneben ist er seit 2005 im zweiten Hauptamt als Richter im Erbrechtssenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts tätig. Als Koordinator des Schwerpunktbereichs „Zivilrechtspflege mit Ausrichtung auf Familien- und Erbrecht“ widmet er sich in Forschung, Lehre und Vorträgen – auch aus rechtsvergleichender Perspektive – vor allem den Schnittstellen zwischen diesen Rechtsgebieten und dem Medizinrecht (Auswirkungen der modernen Fortpflanzungsmedizin auf das Abstammungsrecht, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, Reichweite der elterlichen Sorge bei ärztlichen Eingriffen).

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Kontakt zum ZfGR

Prof. Dr. Sebastian Graf von Kielmansegg
Leibnizstraße 2
24118 Kiel
Raum 04.006
0431/880-1668
skielmansegg@law.uni-kiel.de

Förderpreis des ZfGR

Seit dem Jahr 2022 vergibt das Zentrum für Gesundheitsrecht einen von der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein gestifteten Preis für hervorragende wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet des Gesundheitsrechts. Ausgezeichnet werden jährlich

  • eine herausragende, an der CAU entstandene Dissertation auf dem Gebiet des Gesundheitsrechts und
  • die beste schriftliche Schwerpunktarbeit im Schwerpunktbereich Gesundheitsrecht der rechtswissenschaftlichen Fakultät.

Eingereicht werden können Dissertationen, die mindestens mit „magna cum laude“ bzw. Schwerpunktarbeiten, die mit mindestens der Note „gut“ (13 Punkte) bewertet wurden. Geeignete Arbeiten werden von den Mitgliedern des Zentrums für Gesundheitsrecht vorgeschlagen; Kandidatinnen und Kandidaten können sich jedoch auch selbst bewerben.

Die Entscheidung über die Preisverleihung obliegt einer dreiköpfigen Jury. Der Preis besteht aus einem Druckkostenzuschuss in Höhe von 2.000,- € für die Veröffentlichung der Dissertation bzw. einem Preisgeld in Höhe von 500,- € für die beste Schwerpunktarbeit.

Bisherige Preisträger

Beste Schwerpunktarbeit

JahrPreisträger*inThema der Schwerpunktarbeit
2023Massara KhidirCompassionate Use

Die Einreichungsfrist endet jeweils am 15. Juli.

Bewerbungen sind an den Sprecher des Zentrums zu richten:

Prof. Dr. Graf Kielmansegg
skielmansegg@law.uni-kiel.de